Wiederkehrende Straßenbeiträge sind eine teure Scheinlösung!
Dann sind die wiederkehrenden Beiträge für min. 8 Jahre eingeführt. Hurra!
Doch plötzlich ist mindestens eine zusätzliche Ganztagsstelle in einer 10 000 Einwohner-Gemeinde wie Wald-Michelbach erforderlich. Mit etwas Aufwand darum herum stehen dann jährlich 100.000EUR im Haushalt. Nur für die Verwaltung der Straßenbeiträge nicht für den Straßenbau selbst.
Im Übrigen sind Straßenbeiträge nicht zu verwechseln mit Erschließungsbeiträgen.
Erschließungsbeiträge sind die Kosten für die erstmalige Fertigstellung einer Straße z.B in Neubaugebieten. Diese Kosten und die Kosten für Herstellung der Wasserleitungen und Kanal haben gem. §123 ff BauGB. Die Anlieger zu zahlen. Die Gemeinde trägt 10% der Kosten. Die Anlieger haben einen Rechtsanspruch auf Stundung in Form von Ratenzahlung über 20 Jahre zu 1% Zinsen über dem Basiszinssatz. In Wald-Michelbach Folgende Erschließungen wurden in den letzten Jahren durchgeführt. Am Roßklingen(Fertigstellung 2017), Am Heckel (2018), Weidenklingen (2021). Bei wiederkehrenden Straßenbeiträge fallen diese Anlieger für die nächsten 20 Jahre nach Fertigstellung als Zahler aus.
Erzberg, Am großen Stein Am Wetzel, Kirchstr. Beckerpfad tlw. Am Geißwiesenfeld, Am Kochert, Bergblick usw. folgen noch.
Straßenbeiträge sind Kosten für die Wiederherstellung einer bereits Fertiggestellten Straße. Die Kosten für erforderliche Erneuerung von Wasserleitungen und Kanal über nimmt die Gemeinde und legt die Kosten auf Wasser- und Kanalgebühren auf alle Kostenpflichtige Einwohner um. Die Hauptstraße Nord in Affolterbach wurde 2012 Fertiggestellt Diese Anlieger zahlen die nächsten 11 Jahre nichts in Ihrer Abrechnungszone.
Ich sehe aus den vorgenannten Gründen keinen Sinn in der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträgen.
Stellungnahme: Gerhard Knapp CDU
P.S. Die bisherigen Stellungnahmen von Experten bei drei Informationsveranstaltungen zeigen, dass wiederkehrenden Straßenbeiträge nicht empfohlen werden können.
Dieter Kunkel