Einmalige oder wiederkehrende Straßenbeiträge?
Um was geht es: bisher wurden die Grundstückseigentümer nur veranlagt, wenn Ihre Straße, an der Ihr Grundstück liegt, grunderneuert wurde (einmaliger Straßenbeitrag). Bei dem einmaligen Straßenbeitrag kann der fällige Betrag auf 20 Jahre gestundet werden.
Zukünftig soll es aber so geregelt werden, dass jeder Grundstückseigentümer bezahlen muss, wenn in seinem Abrechnungsgebiet (z.B. Kerngemeinde, Gadern, Hartenrod etc.) eine Straße erneuert wird. Das bedeutet, man zahlt jährlich einen Betrag x und weiß nicht, wann die eigene, kaputte Straße saniert wird. Die Grundstückseigentümer die an einer Kreis-, Landesstraße wohnen haben bisher nur anteilig die Aufwendungen für den Bürgersteig gezahlt, für die Straße jedoch nichts. Bei den wiederkehren Straßenbeiträgen werden sie voll veranlagt, obwohl sie durch den Lärm, Abgase und Gebäudeerschütterung sehr benachteiligt sind. Zusätzliche Kosten entstehen durch den nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand für die jährlichen Neuberechnungen.
Unsere Gemeinde musste zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen schon immer ihre Bürger miteinbeziehen und Beiträge erheben.
Im Dezember soll zu dieser wichtigen Frage eine Entscheidung getroffen werden.
Ihre Meinung würde uns als CDU sehr interessieren: